Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer
- im stehenden Gewerbe Getränke an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
- zubereitete Speisen an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
oder
- Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb).
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Für das Betreiben eines Gaststättengewerbes wird eine Erlaubnis benötigt.
Gebühren:
Einzelfallprüfung. Die Gebühren sind von verschiedenen Faktoren wie Größe und Art des Betriebes abhängig. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100,00 Euro und 3.500,00 Euro und richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in der jeweils aktuellen Fassung