Geeignetheitsbestätigung zur Aufstellung von Geldspielgeräten
Antrag auf Geeignetheitsbestätigung zur Aufstellung von Geldspielgeräten
Wer gewerbsmäßig Geldspielgeräte aufstellen möchte, darf dies nur an dafür geeigneten Orten. Hierfür bedarf es einer Bescheinigung der Geeignetheit des Aufstellortes der zuständigen Behörde.
Geldspielautomaten dürfen nur in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Schank- und Speisewirtschaften, Wettannahmestellen und Beherbungsbetrieben aufgestellt werden. In Spielhallen ist eine zusätzliche Spielhallenerlaubnis notwendig.
Gebühren:
250,00 €