Gestattungen
Allgemeine Informationen
Wer bei einer Veranstaltung (Gartenfest, Straßenfest, Siedlungsfest, Schützenfest, Kirmes, Volksfest, Trödelmarkt, Karnevalszug u.ä.) ein Gaststättengewerbe betreibt (also im stehenden Gewerbe Getränke oder Speisen an Ort und Stelle verabreicht), bedarf einer Erlaubnis, der sogenannten Gestattung.
Der Antrag auf Gestattung kann schriftlich mit dem Formular Antrag auf Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz und der Beilage eines Verrechnungsschecks über die Verwaltungsgebühr oder persönlich bei den entsprechenden Sachbearbeitern der Gewerbeabteilung gestellt werden. Diese erteilen auch weitere Informationen. Das Antragsformular kann unter der Rubrik "Formulare" ausgedruckt werden oder ist in der Gewerbeabteilung erhältlich.
Rechtliche Grundlagen:
Gaststättengesetz
Gebühren:
Die Gebühren liegen bei 35,00 € pro Tag, maximal jedoch 120,00 €.