Gewerbemeldung
Beschreibung
Gewerbeanmeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Stadt Langenfeld) anzeigen.
Gewerbeabmeldung
Diese hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
Gewerbeummeldung
Diese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
- Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Langenfeld
- Erweiterung oder Änderung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf und der Handwerkskammer Düsseldorf .
Gebühren:
Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.