Ausstellung Parkerleichterung für eingetragene Handwerksbetriebe für das Kreisgebiet des Kreises Mettmann, den Regierungsbezirk Düsseldorf und Land NRW
Erlaubnis für die Inanspruchnahme von Sonderrechten beim Parken von Handwerkern
Der Handwerkerparkausweis ist eine Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe zum Parken von Werkstattfahrzeugen im eingeschränkten Halteverbot, zum gebührenfreien Parken in Parkzonen mit Parkscheinautomaten auf öffentlichen Straßen oder Parkscheibenregelungen oder Bewohnerparkplätzen.
Die Erteilung eines Handwerkerparkausweises gilt nur für Service- und Werkstattfahrzeuge von Betrieben die Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen. Dem Service- und Werkstattfahrzeug muss ein festes Kennzeichen zugeordnet sein, es muss feste Einbauten haben, schweres Werkzeug oder Material transportieren und mit einem Firmenaufdruck von mindestens DINA A4 an zwei Seiten versehen sein.
Der Antragsberechtigte richtet seinen Antrag mit dem entsprechenden Antragsformular an die zuständige örtliche Behörde, in dem er seinen Betriebssitz hat. Die o.g. Unterlagen sind beizufügen.
Von der Parkerleichterung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn zur Verrichtung des Gewerkes in zumutbarer Entfernung keine frei verfügbaren Parkflächen vorhanden sind.
Der Parkausweis berechtigt ein Fahrzeug zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen entlang der öffentlichen Straßen ohne Entrichtung der Parkgebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer, Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und Parken auf Bewohnerparkplätzen. Ausgenommen sind privatrechtliche Parkplatzanlagen – hier gilt die Parkerleichterung nicht.
Die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerker ist ein Jahr gültig und gilt nur während der allgemeinen Geschäftszeiten von Montags- Samstags von 7:00 bis 20:00 Uhr.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
Für den Handwerkerparkausweis im Regierungsbezirk Düsseldorf oder Kresigebiet Mettmann entstehen für den ersten Ausweis Gebühren in Höhe von 180 Euro und für jeden weiteren Ausweis Gebühren in Höhe von 90 Euro.
Für den Handwerkerparkausweis für das Land NRW entstehen für den ersten Ausweis Gebühren in Höhe von 300 Euro und für jeden weiteren Ausweis Gebühren in Höhe von 150 Euro.