Bewohnerparkausweise
Folgende Bewohner können einen Parkausweis erhalten:
Wohnadresse
An der Tente
Hans-Holbein-Str.
Bachstraße 15-40
Dietrich-Bonhoeffer-Straße
Eichenfeldstraße 1-11 und 2-8
Ganspohler Straße 9-15 und 8-10
Im Schaufsfeld
In den Weiden 1-3 und 6 -12, Bachstr. 14A
Johannesstraße 2 -14 und 9- 15
Josefstraße
Talstraße 2- 22 und 3-19
Metzmacher Str. 4-14 und 11-13 Talstr. 21, 21A
Folgende Straßen gehören zum Bezirk 1:
- Am Alten Gaswerk Hausnummern 2-34
- Auf dem Sändchen Hausnummern 33-39; 34-40
- In den Griesen Hausnummern 1-13; 2-18
- Köthener Weg Hausnummern 1-5; 2-6
- Langforter Str. Hausnummern 5-31; 8-46
- Lindberghstr. Hausnummern 71; 72
- Theodor-Heuss-Str. Hausnummern 6
Folgende Straßen gehören zum Bezirk 2:
- Feldstr. Hausnummern 1-21; 2-14
- Florastr. Hausnummern 1-27; 2-26
- Kampweg Hausnummern 1-9; 4-6
- Mittelstr. Hausnummern 1-11; 2-28
- Richrather Str. Hausnummern 1-7; 24-28
- Solinger Str. Hausnummern 63-123; 72-110
Voraussetzungen
Pro Bewohner (melderechtlicher Hauptwohnung) ein Ausweis für ein bestimmtes Auto, das auf den Antragsteller zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von ihm genutzt wird.
Begründung der beschränkten Ausgabe
Die Regelung begründet sich auf den entsprechenden Ratsbeschluss.
Es erhalten nur Bewohner der Straßenteile einen Bewohnerparkausweis, die von den neuen Bewirtschaftungen betroffen sind. Nur von den neuen Bewirtschaftungen geht ein derartiger Parkdruck aus, der eine Bevorzugung der betroffenen Bewohner rechtfertigt. Die bisher bereits bewirtschafteten Parkplätze haben sich als Bewohner verträglich in den vergangenen Jahren bewährt. Unter Bewirtschaftung versteht die Straßenverkehrsordnung sowohl Parkscheiben als auch Parkscheinautomaten.