Eheschließung
Anmeldung der Eheschließung und Reservierung eines Trautermins
Die Reservierung von Eheschließungsterminen kann ab dem 01.09 für das komplette Folgejahr erfolgen. Nutzen Sie hierfür bequem unseren Onlinedienst Traukalender. Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben Termine online zu reservieren, steht Ihnen das Standesamt natürlich weiterhin persönlich zur Verfügung.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in deren Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das Standesamt Langenfeld (Rhld.) nimmt damit Anmeldungen zur Eheschließung für Langenfelder Bürger und Bürgerinnen entgegen. Für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Dabei ist Ihr Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen.
Die Durchführung der Eheschließung ist grundsätzlich bei jedem deutschen Standesamt möglich. Hierzu ist mit dem gewünschten Eheschließungsstandesamt ein Termin zur standesamtlichen Trauung zu vereinbaren. Die Anmeldung der Eheschließung bleibt hiervon unberührt.
Wohnen beide Partner nicht in Langenfeld, können Sie dennoch bei uns heiraten. Vereinbaren Sie bei uns Ihren Eheschließungstermin gerne online. Bitte melden Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dabei mit, dass Sie in Langenfeld heiraten möchten. Danach wird das dortige Amt die Anmeldeunterlagen nach Langenfeld senden.
Die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Prüfung der Ehefähigkeit kann erst erfolgen, wenn die erforderlichen Dokumente vollständig und im Original vorgelegt wurden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird festgestellt, ob ggf. Ehehindernisse bestehen. Sofern keine Ehehindernisse festgestellt werden können, kann Ihre Eheschließung durchgeführt werden.
Die Eheschließung ist binnen 6 Monaten nach der Feststellung der Ehefähigkeit durchzuführen. Das Standesamt informiert Sie bei der Anmeldung der Eheschließung auch über den Verfahrensablauf an Ihrem Eheschließungstag.
Das Standesamt bietet neben den Räumlichkeiten im Standesamt (Rathaus) auch noch einen Raum für Eheschließung im Stadtmuseum (Freiherr- vom-Stein-Haus) und in der Wasserburg Haus Graven an.
Neben den standesamtlichen Gebühren fallen für die Nutzung der Räumlichkeiten unserer Außenstellen weitere Gebühren an:
- Stadtmuseum (Freiherr-vom-Stein-Haus): 160,00 €
- Wasserburg Haus Graven: 200,00 €
Eheverträge, Erbverträge und Testamente werden bei einem Notar errichtet. Dieser kann weitere Informationen hierzu erteilen.
Gebühren:
Die Gebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung liegt bei 40,00 €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist bei 66,00 €.
Für die Eheurkunde fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 € an.
Bei Ausstellung mehrerer gleichartiger Urkunden kostet die zweite und jede weitere jeweils die Hälfte des o.g. Betrages.
Auf Wunsch kann ein Familienstammbuch (Preise je nach Ausführung) erworben werden.
Für Termine außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.