Ehefähigkeitszeugnis
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Sofern ein deutscher Staatsbürger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Ehe schließen möchte, wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Bestätigung der Ehefähigkeit. Grundlage hierfür ist die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht ähnlich der Anmeldung der Eheschließung.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Verlobte seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet maßgebend.
Die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind einzelfallabhängig. Die nachfolgenden Unterlagen beziehen sich grundsätzlich auf Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland geboren wurden.
Sofern einer der Verlobten eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen oder im Ausland geboren wurden, empfiehlt sich immer eine persönliche Beratung mit dem Standesamt. Für die Ausstellung muss das Heimatrecht jedes Ehegatten beachtet werden. Hier wird Ihnen im Einzellfall eine genaue Auflistung mit den benötigten Unterlagen zusammenstellt.
Generell sind folgende Unterlagen einzureichen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift Ihres Geburtenbuchs oder Ausdruck des Geburtenregisters (keine Geburtsurkunde; erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
- eine erweiterte Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Langenfeld mit Hauptwohnsitz gemeldet sind (§ 18 II Bundesmeldegesetz) Ihrer zuständigen Meldebehörde (nicht zu verwechseln mit einer Anmeldebestätigung)
wenn Sie schon ein Mal verheiratet waren, zusätzlich:
- einen aktuellen Ausdruck des Eheregisters oder Eheurkunde, jeweils mit Vermerk der Eheauflösung
- zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen daher, auch von diesen Ehen Nachweise vorzulegen, z. B. Scheidungsurteile
wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft geführt haben, zusätzlich:
- eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk der Auflösung der Lebenspartnerschaft
- zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Lebenspartnerschaft müssen Sie alle früheren Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen daher, auch von diesen Lebenspartnerschaften Nachweise vorzulegen, z. B. Aufhebungsurteile
- eine Bescheinigung über eine Namensänderung nach § 3 Absatz 1 bis 3 des LPartG, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft eine Erklärung zur Namensführung abgegeben haben.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
- für jedes Kind eine aktuelle Geburtsurkunde
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Abgabe von Sorgeerklärungen
Wenn Sie in Langenfeld geboren sind, in Langenfeld geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, müssen Sie die erforderlichen Urkunden nicht selbst beschaffen.
Bei Urkunden in fremder Sprache sind von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beizufügen. Übersetzer finden Sie über das Justzizportal.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Dokumente vollständig und im Original vorgelegt wurden.
Die notwendigen Unterlagen zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses können vorab gerne postalisch oder gesammelt per E-Mail eingreicht werden.
Für die Abholung des Ehefähigkeitszeugnisses ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Die Originale sind in jedem Fall bei Abholung vorzulegen.
Sollten Sie als Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, ist dieses bei Ihrer Heimatbehörde zu beantragen.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
Das Ehefähigkeitszeugnis kostet 40,00 €, wenn beide Verlobte Deutsche sind und 66,00 € bei Auslandsbeteiligung.