Ehefähigkeitszeugnis
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Sofern ein deutscher Staatsbürger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Ehe schließen möchte, wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Bestätigung der Ehefähigkeit. Grundlage hierfür ist die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht ähnlich der Anmeldung der Eheschließung.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Verlobte seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet maßgebend.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Dokumente vollständig und im Original vorgelegt wurden.
Die notwendigen Unterlagen zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses können vorab gerne postalisch oder gesammelt per E-Mail eingreicht werden.
Für die Abholung des Ehefähigkeitszeugnisses ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Die Originale sind in jedem Fall bei Abholung vorzulegen.
Sollten Sie als Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, ist dieses bei Ihrer Heimatbehörde zu beantragen.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
Das Ehefähigkeitszeugnis kostet 40,00 €, wenn beide Verlobte Deutsche sind und 66,00 € bei Auslandsbeteiligung.