Geburt
Beurkundung eines neugeborenen Kindes
Für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Das Standesamt Langenfeld (Rhld.) ist somit für die Beurkundung aller in Langenfeld (Rhld.) geborenen Kinder zuständig.
Die Anmeldung des Kindes kann persönlich (bitte Termin vereinbaren) oder auch auf postalischem Weg erfolgen. Sollten Sie sich für den postalischen Weg entscheiden, können Sie uns Kopien der benötigten Unterlagen und die blaue unterschriebene Bescheinigung des Krankenhauses im Original gerne per Post übermittelt oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Sofern Sie die Anmeldung im Standesamt persönlich vornehmen wollen, bringen sie die genannten Unterlagen mit.
Bei ausländischen Staatsangehörigen ist die Vorsprache beider Elternteile und eine vorherige telefonische Absprache mit Terminvereinbarung erforderlich. Gerade bei Geburten mit Auslandsbezug sind im speziellen Einzelfall weitere Unterlagen einzureichen.
Das neugeborene Kind ist innerhalb einer Woche nach der Geburt bei dem Standesamt im Geburtsort des Kindes anzumelden.
Gebühren:
Die Geburtsurkunde kostet 10,00 €.
Bei Ausstellung mehrerer gleichartiger Urkunden kostet die zweite und jede weitere jeweils die Hälfte des o.g. Betrages.
Die Bescheinigungen für die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse), das Kindergeld und das Elterngeld sind gebührenfrei.