Geburt
Allgemeine Informationen
Das neugeborene Kind ist innerhalb einer Woche nach der Geburt bei dem Standesamt im Geburtsort des Kindes anzumelden.
Notwendige Unterlagen:
Zusammen mit der Geburtsbescheinigung erhalten Sie im Krankenhaus ein Merkblatt mit den erforderlichen Unterlagen.
Anträge auf Elterngeld erhalten Sie an der Information im Bürgerbüro.
Gebühren:
Die Geburtsurkunde kostet 10,00 €.
Die Bescheinigungen für die Mutterschaftshilfe (Krankenkasse), Kindergeld (Arbeitsamt) und Elterngeld (Versorgungsamt) sind gebührenfrei.