Namensänderung im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes
Allgemeine Informationen
Die Namenserklärung im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes ist möglich für Vertriebene und Spätaussiedler im Sinne des Art. 116 Grundgesetz. Die Erklärung kann nur einmal abgegeben und nicht widerrufen werden.
Notwendige Unterlagen:
- Registrierschein
- Geburtsurkunden (Original und deutsche Übersetzung)
- Ausweis bzw. Reisepass
Rechtliche Grundlagen:
§ 94 Bundesvertriebenengesetz