Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens
Allgemeine Informationen
Nach Auflösung der Ehe (Tod oder rechtskräftige Scheidung) kann beim Standesamt der Geburtsname oder der Name vor der Eheschließung wieder angenommen werden.
Die Namenserklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis und Eheurkunde. Sollte in dieser Eheurkunde die Scheidung noch nicht eingetragen worden sein, bitte auch noch das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk mitbringen.
Gebühren:
Die Namenserklärung kostet 21,00 €.