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Gebührenordnung

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Gebührensatzung des Stadtarchivs Langenfeld

in der Fassung vom 06.12.2023

Der Rat der Stadt Langenfeld hat in seiner Sitzung vom 05.12.2023 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) und der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) sowie aufgrund des §10 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NW) vom 16. Mai 1989 (GV. NRW. S. 302), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 188) folgende Gebührensatzung für das Stadtarchiv Langenfeld beschlossen:
Präambel:

Das Stadtarchiv Langenfeld erhebt für erbrachte Leistungen und die Benutzung des Stadtarchivs Gebühren und Auslagen nach dieser Satzung.
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Verzeichnis über die Benutzungsgebühren des Stadtarchivs Langenfeld.
Eine Gebührenbefreiung kann erfolgen, sofern es sich um wissenschaftliche Forschung handelt, eine entsprechende Legitimation dafür vorliegt und keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden.
Von einer Gebührenerhebung kann zudem im Einzelfall abgesehen werden, wenn die Erhebung eine besondere Härte bedeuten würde oder sonstige Gründe der Billigkeit vorliegen. Neben den festgesetzten Gebühren werden Auslagen gesondert erhoben: Diese sind insbesondere Entgelte für Postleistungen und sonstige Kosten für die Versendung.
Die Gebühren und Auslagen entstehen mit Inanspruchnahme des Stadtarchivs. Die anfallenden Gebühren und Auslagen sind auch dann zu entrichten, wenn die Benutzung, Ermittlung oder Auskunftserteilung nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hat.

Gebührensatzung Stadtarchiv
1.Nutzungsgebühren
1.1Einsichtnahme im Lesesaalgebührenfrei
1.2Nutzung eines PC-Arbeitsplatzes (pro Tag) zur Einsichtnahme in digitalisierte Bestände6,00 €
2.Bearbeitungsgebühren
2.1Schriftliche oder mündliche Auskünfte (ohne Nachforschungen in Archivbeständen) bis zu 30 Minutengebührenfrei
2.2Leistungen des Archivs (Schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in Archivbeständen und archivarischen Hilfsmitteln erfordern.)25,00 € (je angefangene halbe Stunde)
2.3Bereitstellung von magazinierten Unterlagen pro Akte (max. zehn Akten und/oder Signaturen pro Tag/Nutzung). Die Gebühr wird auch erhoben, wenn keine Einsichtnahme erfolgt.1,50 €
3Verwaltungsgebühren
3.1Beglaubigung (pro Seite)3,00 €
3.2.1Vervielfältigung S/W und Scan sowie Bereitstellung digitaler Reproduktionen bis zum Format DIN A4, je Seite bzw. Datei0,50 €
3.2.2Vervielfältigung farbig DIN A4, Ablichtung S/W und Scan sowie Bereitstellung digitaler Reproduktionen bis zum Format DIN A3, je Seite bzw. Datei1,00 €
3.2.3Großformatscans (A2)2,00 €
3.2.4Farbkopie Format DIN A 33,50 €
3.2.5Reproduktion auf externem Speichermedium (USB) (Arbeits- und Materialkosten) zzgl. Reproduktionsgebühren (Alle digitalen Nutzungskopien werden ausschließlich auf Datenträgern des Stadtarchivs Langenfeld zur Verfügung gestellt. Eine Speicherung auf Datenträgern der Benutzerinnen und Benutzer ist nicht möglich.)5,00 €
3.2.6Grundgebühr für die Datenübermittlung: E-Mail-Versand (je angefangene 10 Minuten) zzgl. Reproduktionsgebühren4,00 €
3.2.7Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen (ausschließlich Archivgut der Stadt Langenfeld) je angefangene 30 Minuten Arbeitszeit. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungserbringung.30,00 €


Die Gebührenordnung des Stadtarchivs tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 01. Januar 2014 außer Kraft.
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Anschrift

Hausanschrift:
Stadtmuseum | Stadtarchiv Langenfeld
im Freiherr-vom-Stein-Haus
Hauptstraße 83
40764 Langenfeld
     
Telefon: 02173/794-4410
Telefax: 02173/9193977
E-Mail: stadtmuseum@langenfeld.de
Internet: www.stadtmuseum-langenfeld.de

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